Volksschule Weitensfeld

Haus­ordnung

Klare Regeln schaffen Sicherheit, Orientierung und ein wertschätzendes Miteinander in unserem Schulalltag.

Gemeinsam Verantwortung tragen

So gelingt ein guter Schultag

Unsere Hausordnung unterstützt ein rücksichtsvolles, sicheres und verlässliches Zusammenleben. Sie gilt im Schulhaus, im Unterricht, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen.

07:45

Unterrichtsbeginn

Der Unterricht an der Volksschule Weitensfeld beginnt um 7:45 Uhr.

07:30

Beginn der Aufsicht

Die Aufsichtspflicht der Lehrer:innen beginnt um 7:30 Uhr.

Tor

Ende der Aufsicht

Die Aufsichtspflicht endet mit der Entlassung der Schüler:innen am Schultor.

01

Ankommen und Schulhaus

  • Schüler:innen dürfen nach dem Eintreffen mit dem Bus unter Einhaltung der vereinbarten Verhaltensregeln das Schulhaus betreten.
  • Die Beaufsichtigung bis 7:30 Uhr kann durch die Schule – durch Lehrer:innen oder andere geeignete Personen gemäß § 44a SchUG – oder durch andere nicht schulische Einrichtungen erfolgen. Diese Personen handeln im Auftrag der Schule.
  • Alle Personen betreten das Schulhaus durch den Sicherheitstunnel. Ausgenommen sind Lehrer:innen, die Materialien transportieren müssen.
  • Die Schüler:innen ziehen im ersten Garderobenabschnitt im Erdgeschoss ihre Straßenschuhe aus und tragen diese zur Klassengarderobe.
02

Pausen und Aufsicht

  • Während der großen Pause halten sich die Schüler:innen im Pausenhof auf; bei Schlechtwetter im Vorhaus.
  • Die Aufsicht übernehmen jeweils zwei Lehrer:innen.
  • Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten.
03

Verhalten und Sicherheit

  • Im Schulgebäude sind Laufen, Lärmen und gewalttätiges Verhalten gegenüber anderen Schüler:innen verboten.
  • Das Beschädigen oder Beschmutzen von schuleigenen Einrichtungsgegenständen und Lernmaterialien ist zu unterlassen.
  • Schüler:innen sollten keine Wertgegenstände oder Bargeld in die Schule mitnehmen.
  • Ansteckende Krankheiten, etwa Lausbefall, sind der Schule sofort zu melden.
  • Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler:innen das Schulhaus nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verlassen.
04

Miteinander und Verantwortung

  • Schüler:innen und Lehrer:innen achten auf ein höfliches Miteinander – dazu gehören Grüßen, Hilfsbereitschaft, Verständnis und Wertschätzung.
  • Schüler:innen halten ihren Klassenarbeitsplatz und ihre Schulsachen in Ordnung.
  • Die Verhaltensvereinbarungen gelten auch für Schulveranstaltungen.
05

Information und Pünktlichkeit

  • Kann ein Kind den Unterricht nicht besuchen, ist die Klassenlehrerin zu verständigen.
  • Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder pünktlich zum Unterricht zu bringen.
Unser gemeinsames Ziel

Respektvoll. Sicher. Verlässlich.

Wenn alle Beteiligten Verantwortung übernehmen, entsteht ein Schulalltag, in dem sich Kinder und Erwachsene wohlfühlen und gut lernen können.

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